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Digitalisierungsförderung NRW: Was nach dem MID-Antragsstopp geht

MID-Digitale Prozesse und Impuls KI nehmen derzeit keine Anträge an, das BAFA nur noch bis 31.12.2026. Was Betriebe in NRW jetzt nutzen und vorbereiten können.

Am 7. September 2026 um 10 Uhr startete die Antragstellung für MID-Digitale Prozesse, das NRW-Programm für Prozessberatung. Schon am 10. September meldete die SIHK zu Hagen: „Die maximale Anzahl an Anträgen ist bereits erreicht, das Antragsportal ist daher geschlossen.“ Laut der Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf legte das NRW-Wirtschaftsministerium 650.000 Euro nach, voraussichtlich genug für rund 50 weitere Anträge. Laut den Wirtschaftsförderungen der Kreise Warendorf und Borken sollte die NRW.BANK ab dem 19. Oktober um 10 Uhr wieder Anträge annehmen; am 27. Oktober war das Portal erneut geschlossen.

Was trotzdem geht: In NRW laufen zwei MID-Programme im Losverfahren weiter, die Beratungsförderung des BAFA nimmt nur noch bis zum 31. Dezember 2026 Anträge an, und das INQA-Coaching des Bundes läuft bis 2028.

Stand: 27. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Maßgeblich sind allein die Förderrichtlinien und die Bescheide der Förderstellen.

Welche Programme sind offen, welche geschlossen?

Programm Stand 27.10.2026 Förderung Worauf es ankommt
MID-Digitale Prozesse (Land) erneut geschlossen, die Programmseite der NRW.BANK nennt keinen neuen Termin bis 500 € je Tagewerk, 10-30 Tagewerke, max. 15.000 € Windhundprinzip, einmal in zwei Jahren
NRW.BANK.Impuls KI derzeit geschlossen 50 % der förderfähigen Ausgaben, bis 25.000 € in zwei Jahren, mindestens 5.000 € auch angelegte Entwürfe zählen nicht mehr
MID-Digitalisierung (Land) Losverfahren, Registrierung möglich 50 % der Nettokosten, max. 15.000 €, mindestens 4.000 € nur digitale Produkte, etwa mit KI; einmal in zwei Jahren
MID-Digitale Sicherheit (Land) Losverfahren, Registrierung möglich 50 % der Nettokosten, max. 15.000 €, mindestens 4.000 € Analyse, Schulung, IT-Basisschutz (nur Erstbeschaffung); einmal in zwei Jahren
BAFA-Beratungsförderung (Bund) Anträge bis 31.12.2026 50 %, max. 1.750 € je Beratung in NRW Berater muss beim BAFA registriert sein
INQA-Coaching (Bund) offen, Schecks bis 30.06.2028, später nur mit Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums 80 % des Tagessatzes, angerechnet bis 1.200 € netto je Beratungstag (ohne Vorsteuerabzug brutto), max. 12 Tage Personal- und Organisationsfragen der Digitalisierung, nur einmal je Unternehmen

Bei den beiden offenen MID-Programmen bekunden Sie monatlich Ihr Interesse; wer gezogen wird, hat 28 Tage Zeit für den Antrag. Unter 4.000 Euro Zuschuss, also 8.000 Euro förderfähigen Nettokosten, gibt es nichts.

Für viele kleine Betriebe ist MID-Digitale Sicherheit aus meiner Sicht die interessantere offene Tür. Gefördert werden eine externe IST-Analyse, Schulungen der Mitarbeitenden sowie Antiviren-, Anti-Ransom-, Patch-Management- und Firewall-Lösungen samt Installation; Standard-Hardware wie Server oder PCs gehört nicht dazu. Bei Software und Hardware zählt nur die erstmalige Beschaffung: Updates, Verlängerungen bestehender Lizenzen, ein Wechsel zwischen Hersteller oder Anbieter und Wartungsverträge für die bestehende Systemlandschaft sind laut Anlage zur Richtlinie (PDF) nicht förderfähig; Lizenzen und SaaS werden für höchstens 36 Monate gefördert, Software mit BSI-Warnung gar nicht. Auch hier sind Praxen, Kliniken und ähnliche Einrichtungen ausgeschlossen, und beauftragt werden darf erst nach dem Bescheid. Beide Losverfahren-Programme erstatten erst nach Abschluss und bezahlter Schlussrechnung.

Was hätte MID-Digitale Prozesse für ein Projekt gebracht?

Die NRW.BANK rechnet in ihren FAQ (PDF) selbst vor: Ein Beratungsunternehmen veranschlagt 1.000 Euro netto je Tagewerk und 25 Tagewerke, zusammen 25.000 Euro. Gefördert wird ein Festbetrag von höchstens 500 Euro je Tagewerk, also 12.500 Euro; den Rest trägt der Betrieb.

Mit denselben Zahlen sehen die Bundesprogramme so aus:

  • BAFA: Höchstens fünf Tage, förderfähige Kosten bis 3.500 Euro, davon in NRW 50 Prozent. Aus fünf Tagen zu je 1.000 Euro werden so höchstens 1.750 Euro Zuschuss je Beratung; die Richtlinie erlaubt mehrere Beratungen, aber höchstens zwei pro Jahr und fünf in ihrer Laufzeit. Die Kosten zählen netto; nur wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt den Zuschuss laut der BAFA-Programmseite auf den Bruttobetrag berechnet.
  • INQA-Coaching: Gefördert werden 80 Prozent des Tagessatzes, angerechnet höchstens 1.200 Euro netto je Beratungstag; bei Betrieben ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobedarf zuwendungsfähig. Bei 1.000 Euro netto sind das 800 Euro je Tag, für höchstens zwölf Tage also bis zu 9.600 Euro. Bei beiden Bundesprogrammen zahlen Sie das Honorar zuerst; der Zuschuss kommt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Meine Einschätzung: MID-Digitale Prozesse bringt für ein Prozessprojekt am meisten, 12.500 Euro gegenüber höchstens 1.750 Euro beim BAFA; ein nötiges Projekt auf einen Aufruf ohne Termin zu verschieben, halte ich trotzdem selten für richtig.

Wer bei MID-Digitale Prozesse leer ausgeht

Die Richtlinie vom 29. Juli 2026 und die FAQ der NRW.BANK schließen unter anderem aus:

  • Arztpraxen: Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Ärzte und Arztpraxen, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen sind ausgeschlossen.
  • Pflichtprojekte: Maßnahmen, die nur gesetzliche Vorgaben umsetzen, „etwa Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassenlösungen“.
  • Technik: Software, Hardware und Lizenzen; gefördert werden nur IST-Analyse, SOLL-Konzeption, Software-Auswahl und Implementierungsbegleitung.
  • Doppelförderung: keine weiteren öffentlichen Zuschüsse von Land, Bund oder EU für dieselbe Maßnahme; Darlehen und Bürgschaften sind erlaubt.
  • Wiederholer: Je Unternehmen nur einmal in zwei Jahren, gerechnet ab Eingang des Schlussverwendungsnachweises; laufende und beantragte Vorhaben sowie verbundene und Partnerunternehmen zählen mit. Dieselbe Regel gilt laut den Richtlinien für MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit; dort zählen auch frühere MID-Gutscheine beziehungsweise Förderungen nach der früheren Förderbekanntmachung MID-Digitale Sicherheit mit.
  • Frühstarter: Angebot erst nach dem Zuwendungsbescheid unterschreiben oder mündlich zusagen.

So bereiten Sie den nächsten Aufruf vor

Termine und Budget künftiger Aufrufe gibt die NRW.BANK vorab auf ihrer Programmseite bekannt, sofern Haushaltsmittel bereitstehen; die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2029. Weil nur vollständige Anträge zählen und der Eingang entscheidet, packen Sie die Mappe jetzt:

  1. Nachweis der Geschäftstätigkeit: Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate, bei Kleingewerbe und GbR die Gewerbeanmeldung, bei Freiberuflern eine Bescheinigung des Finanzamts, bei Steuerberatern die Eintragung bei der Steuerberaterkammer.
  2. Erklärungen: De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung und Erklärung zu anderen Zuschüssen; die Formulare gibt es erst im Kundenportal.
  3. Projektbeschreibung: entlang der vier förderfähigen Bausteine. Welche Abläufe Vorrang haben, klärt vorher eine IT-Strategie in fünf Schritten.
  4. Angebot: von genau einem Beratungsunternehmen mit Sitz in der EU, über mindestens zehn Tagewerke, auf Deutsch, in Euro, mit Tagessatz, gültig am Tag der Antragstellung. Der Berater braucht keine Zertifizierung; Unteraufträge sind ausgeschlossen, auch der Einsatz freiberuflicher Mitarbeitender durch den Berater.
  5. Zeitplan: Nach dem Bescheid bleiben drei Monate Projektlaufzeit, die Rechnungen müssen spätestens fünf Wochen danach bezahlt sein; klären Sie vorab die Kapazität Ihres Beraters.

Was Sie bis dahin nutzen können

BAFA-Beratungsförderung. Die Förderrichtlinie (PDF, Bundesanzeiger) gilt „längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden“. Beginnen dürfen Sie erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle, und schon der Vertragsschluss zählt als Beginn; den Verwendungsnachweis reichen Sie spätestens sechs Monate nach diesem Schreiben ein. Betriebe im ersten Jahr nach der Gründung führen spätestens vor dem Verwendungsnachweis ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmens- und Wirtschaftsberater, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte; bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern fördert das BAFA nur Beratungen zu einem Qualitätssicherungssystem. Der Berater muss beim BAFA registriert sein. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass er mehr als 50 Prozent seines Gesamtumsatzes mit entgeltlicher Unternehmensberatung erzielt; in begründeten Fällen kann das BAFA davon eine auf die Laufzeit der Richtlinie befristete Ausnahme genehmigen.

INQA-Coaching. Für Personal- und Organisationsfragen der Digitalisierung passt das INQA-Coaching des Bundesarbeitsministeriums. Ihr Betrieb muss zum Zeitpunkt der Erstberatung seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen und mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle haben, und zwar sowohl im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr als Jahresarbeitseinheit als auch bei der Erstberatung und beim Start des Coachings; Minijobs, Auszubildende, Beschäftigte in Mutterschafts- oder Elternurlaub und die Geschäftsführung zählen dabei nicht mit, Teilzeitkräfte anteilig. Je Unternehmen gibt es das Coaching nur einmal; ausgeschlossen sind unter anderem Betriebe, die schon teilgenommen haben, und solche mit öffentlicher Beteiligung ab 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte. Abgeschlossen sein muss es innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Schecks (Verlängerung nur in Ausnahmefällen), spätestens am 31. Dezember 2028; den Erstattungsantrag stellen Sie bei voller Ausschöpfung der sieben Monate innerhalb eines Monats nach dem Ende, spätestens am 31. Januar 2029. Den Scheck gibt eine regionale INQA-Beratungsstelle nach kostenloser Erstberatung aus; ein autorisierter INQA-Coach führt das Coaching nach einer festen agilen Methode unter Einbeziehung der Beschäftigten durch.

Darlehen. Wer ohnehin in ein ERP- oder CRM-System investiert, kann über die Hausbank NRW.BANK.Invest Zukunft nutzen: Kleine Unternehmen erhalten bei Darlehen bis 1 Mio. Euro bis zu 20 Prozent Tilgungsnachlass. Reine Ersatzinvestitionen und routinemäßige Änderungen an bestehenden Verfahren sind ausgeschlossen, und den Nachlass gibt es nur, wenn Sie die Verwendungsbestätigung innerhalb der tilgungsfreien Zeit einreichen. Beantragen Sie es vor Beginn des Vorhabens.

Fragen zur Digitalisierungsförderung in NRW

Wann startet der nächste Aufruf für MID-Digitale Prozesse?
Die Programmseite der NRW.BANK nannte am 27. Oktober 2026 keinen neuen Termin; dort erfahren Sie ihn zuerst. Die Richtlinie läuft bis Ende 2029.

Kann ich BAFA und MID für dasselbe Projekt kombinieren?
Nein, MID schließt weitere öffentliche Zuschüsse für dieselbe Maßnahme aus; Darlehen und Bürgschaften sind erlaubt.

Gibt es noch Förderung für KI-Projekte?
MID-Digitalisierung fördert KI nur in marktgängigen digitalen Produkten. Für eine KI-Beratung kann bis zum Jahresende die BAFA-Förderung infrage kommen: als konzeptionelle Einzelberatung ohne Produktvertrieb des Beraters, sofern Ihr Betrieb antragsberechtigt und der Berater registriert ist. Zu den Kosten: Was kostet KI-Beratung für kleine Unternehmen?


Sie möchten wissen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt? Dann prüfen wir das gemeinsam, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Mehr dazu bei meiner KI-Beratung für KMU in Recklinghausen.

Hinweis: Die Beiträge dieses Blogs werden unter Einsatz von KI erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die redaktionelle Verantwortung trägt Emre Yurtbay (siehe Impressum).

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